Chefarzt Gehalt: So viel kann ein Chefarzt verdienen
Das Gehalt einer Chefärztin oder eines Chefarztes kann je nach
Als angehender Arzt stellt sich früher oder später die Frage, welche Fachrichtung die berufliche Laufbahn bestimmt. Die Facharztausbildung ist klar geregelt, jedoch wirft sie immer wieder Fragen auf, die wir Ihnen an dieser Stelle beantworten.
Die Bezeichnung „Assistenzarzt“ gilt heute nicht mehr als korrekt. Seit dem 113. Deutsche Ärztetag im Mai 2010 empfiehlt man „Arzt/Ärztin in Weiterbildung“ oder „Weiterbildungsassistent/in“, um die Approbationsqualifikation signifikant deutlich zu machen. Der Einfachheit bleiben wir bei der Bezeichnung „Assistenzarzt“, weil diese immer noch dem gängigen Sprachgebrauch entspricht.
Als Assistenzarzt verfügen Sie über ein abgeschlossenes Studium und die Berufserlaubnis – die sogenannte Approbation. Sie befinden sich am Anfang Ihrer ärztlichen Laufbahn und zur Facharzt-Weiterbildung. Wer von Ihnen plant, Kassenpatientinnen und –patienten zu behandeln oder sich zum Oberarzt/Oberärztin oder Chefarzt/Chefärztin hochzuarbeiten, benötigt zwingend den Facharzt-Titel.
Als Facharzt – zu dem auch der Allgemeinmediziner zählt – spezialisieren Sie sich beispielsweise auf die Anästhesiologie, Chirurgie, Dermatologie, Kinderchirurgie oder einen anderen Fachbereich.
Um eigenständig als Arzt arbeiten zu dürfen, müssen Sie das Medizinstudium erfolgreich beenden und eine Approbation besitzen. In diesem Stadium findet der Wechsel vom Assistenzarzt zum Arzt statt
Die Länge der Weiterbildung hängt von dem gewählten Fachgebiet ab – in der Regel beträgt sie fünf bis sechs Jahre innerhalb einer Vollzeitausbildung. Sofern eine Teilzeitausbildung möglich ist (mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit), dauert sie entsprechend länger.
Sofern es sich um Ihre erste Facharztausbildung handelt, ist eine Verkürzung nicht möglich. Sollte es sich um Ihre zweite Facharztausbildung handeln, kann sie im Einzelfall verkürzt werden. Dies kann beantragt werden, wenn abzuleistende Weiterbildungszeiten schon zuvor im Rahmen der ersten fachärztlichen Weiterbildung geleistet wurden. Allerdings ist eine Verkürzung um maximal die Hälfte der Mindestdauer der zweiten Facharzt-Weiterbildung möglich.
Die Regelzeit des Medizinstudiums beträgt i.d.R. 12 Semester, also sechs Jahre zuzüglich der Prüfungsphasen für die Sie drei bis sechs Monate einplanen sollten. Nach dem erfolgreich abgeschlossenen zweiten Staatsexamen erhalten Sie die Approbation und damit die Erlaubnis, sich „Arzt“ zu nennen. Um praktizieren zu dürfen, benötigt es die Facharztausbildung, welche weitere fünf bis sechs Jahre dauert.
Laut praktischarzt.de liegt da Einstiegsgehalt bei rund 4.800 Euro brutto, welches sich jährlich im Laufe der Ausbildungszeit auf bis 6.000 Euro brutto erhöht.
Das Entgelt liegt bei einer Anstellung in einer Universitätsklinik höher als in einem kommunalen Krankenhaus. Als Einstiegsgehalt sind es 4.694 bzw. 4.841 Euro brutto.
Anders als es in der Praxis oftmals der Fall ist, richtet sich Ihr Gehalt nach der Berufserfahrung. Bei einem Wechsel von Arbeitgeber oder Fach beginnen Sie nicht wieder beim Einstiegsgehalt, sondern knüpfen an der letzten Verdienststufe an.
Sie erhalten einen Tarifvertrag, welcher sich – abhängig vom Arbeitgeber – unterscheidet:
Nach der Beendigung Ihres Medizinstudiums wechseln Sie wahlweise an ein Universitätsklinikum oder eine Einrichtung der ärztlichen Versorgung, welche über eine Weiterbildungsberechtigung Ihrer gewünschten Fachrichtung verfügt. Den Inhalt und die zu durchlaufenden Stationen legt die Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer fest, welche durch den Vorgesetzten bescheinigt werden.
Zum Ende der Facharztausbildung folgt die Facharztprüfung bei der Landesärztekammer. Nach Bestehen dieser erhalten Sie den Facharzt-Titel und Sie können sich niederlassen.
Möchten Sie Kassenpatienten behandeln, müssen Sie Mitglied in der Landesärztekammer Ihres Bundeslandes sein. Wenn nicht, können Sie ausschließlich Privatpatienten behandeln.
Die ärztliche Weiterbildungsordnung reglementiert den Erwerb bzw. die Kriterien der Weiterbildung. Welche Weiterbildungsordnung für Sie rechtsverbindlich von Bedeutung ist, hängt von der Landesärztekammer ab, der Sie zugehörig sind.
Selbstverständlich können Sie sich auf mehrere Fachgebiete spezialisieren, was vor allem in Hinsicht auf die Diagnose und Therapie von Erkrankungen durchaus seinen Vorteil hat. Allerdings sollten Sie sich im Klaren sein, dass es einen enormen Leistungsdruck bedeutet. Sollten Sie sich für mehrere Facharzttitel entscheiden, die eng miteinander verbunden sind, können Sie möglicherweise elementare Weiterbildungsabschnitte anrechnen lassen. Sollten Sie von Beginn an planen, mehrere Facharzttitel zu erwerben, sollten Sie klug wählen, um den größtmöglichen Anrechnungszeitraum zu erhalten. Für mehrere Facharzttitel stellt die Innere Medizin eine gute Basis dar.
Eine Doppelzulassung gibt es allerdings nicht mehr. Zwar können Sie eine hälftige Zulassung erhalten, jedoch gilt nur ein voller Versorgungsauftrag. Im Einzelfall muss geklärt werden, ob es sich um eine Doppelzulassung oder zwei Teilzulassungen bei fremden Fachgebieten handelt.
In Deutschland können Sie sich zwischen derzeit 34 medizinischen Fachgebieten entscheiden.
Wir haben Ihnen eine Liste der Facharzt-Richtungen zusammengestellt:
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Das Gehalt einer Chefärztin oder eines Chefarztes kann je nach
Konflikte am Arbeitsplatz sind schon lange keine Seltenheit mehr. Insbesondere
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